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Rückenkurs

Der 8-wöchige Rückenpräventionskurs ist ein Mix aus Beweglichkeitsübungen und Kräftigung. Gekräftigt wird vorallem die Körpermitte. Egal ob Bewegungseinsteiger oder aktiver Sportler jeder kann teilnehmen, ihr werdet individuell nach eurem Leistungsniveau durch unterschiedliche Schwierigkeitsgrade in den Übungen gefordert. Sowohl Männer als auch Frauen jeden Alters, die keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen haben können mitmachen.

Um ein besseres Verständnis für den Rücken zu erlangen, werden kurze Theorieeinheiten mit praktischen Beispielen in den Rückenkurs eingebaut z.B. richtiges Heben und Tragen. Im Zuge der Stressbewältigung werden unterschiedliche Entspannungsverfahren ausprobiert.

Der Präventionskurs erhöht nachweislich deine Fitness, aber nur wenn du regelmäßig mind. 7x teilnimmst!!! Das ist die Voraussetzung, dass die Krankenkasse einen Zuschuss zum Rückenpräventionskurs nach §20 SGB V dazu gibt. Die Kursgebühr für 8 Wochen beträgt 104 Euro. Je nach Kasse wird der Präventionskurs bis zu 80% bezuschusst.

Der Rückenkurs findet in der Heinrich-Roller-Str. in 10405 Berlin Prenzlauer Berg statt. Bei gutem Wetter werden wir raus gehen, daher benötigst du eine eigene Matte.


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FAQ

Wie bekomme ich meinen Zuschuss von der Krankenkasse?

Präsenzkurse

Am letzten Kurstag wird eine Teilnahmebescheinigung vom Kursleiter ausgestellt. Jeder Kursteilnehmer der 80% teilgenommen hat (entspricht 8x beim 10 Wochenkurs), bekommt diese. Zusammen mit dem Nachweis über die Bezahlung der Kursgebühr (Kontoauszug oder Rechnung aus der Zahlungsbestätigungsemail) schickt man diese zur Krankenkasse und bekommt dann den Zuschuss.

Onlinekurse

a) Liveübertragungskurse

Am Folgetag nach Kursende wird der per E-Mail eine Teilnahmebescheinigung zugesandt, wenn du 80% am Präventionskurs teilgenommen hast (entspricht 7x beim 8 Wochenkurs). Zusammen mit dem Nachweis über die Bezahlung der Kursgebühr (Kontoauszug oder Rechnung aus der Zahlungsbestätigungsemail) schickt man diese zur Krankenkasse und bekommt dann den Zuschuss.

b) Videokurse

Wenn du im Kurszeitraum alle 8 Videos nachgemacht, Wissensteile gelesen und Quizze richtig gelöst hast, bekommst du in deinem Account die Teilnahmebescheinigung freigeschaltet. Zusammen mit dem Nachweis über die Bezahlung der Kursgebühr (Kontoauszug oder Rechnung aus der Zahlungsbestätigungsemail) schickt man diese zur Krankenkasse und bekommt dann den Zuschuss.

Was heißt „Warteliste“ hinter einem Präventionskurs?

Maximal 15 Personen dürfen an einem Präventionskurs teilnehmen. Sobald diese Anzahl erreicht ist, erscheint nicht mehr „anmelden“ hinter einem Präventionskurs, sondern „Warteliste“. Die Präventionskurse werden gemäß § 312g Widerrufsrecht verbindlich gebucht, das heißt eine Stornierung ist nicht möglich.

Aus Kulanz werden die eingeschriebenen Teilnehmer auf der Warteliste gefragt, ob diese den Platz haben möchten oder nicht, falls ein Teilnehmer vor Kursbeginn seinen Platz nicht wahrnehmen kann. Es entsteht dir kein Nachteil, wenn du dich bei allen gewünschten Kursen auf die Warteliste einschreibst, dies erhöht deine Chance noch einen Platz zu bekommen. Das Anmelden auf der Warteliste ist keine verbindliche Kursbuchung! Falls du eine E-Mail von mir bekommst, kannst du den Platz ablehnen oder annehmen. Falls du bis zum ersten Kurstag keine E-Mail bekommst, läuft der Kurs leider ohne dich.

Die Präventionskurse starten im Normalfall, alle 8 bis 10 Wochen zur selben Zeit neu. Um in den Anschlusskurs zu kommen, empfiehlt sich der Eintrag in den Newsletter „Ich möchte über neue Kurstermine informiert werden“. Falls man diesen nicht mehr erhalten möchte, kann man sich ganz einfach unten im Newsletter wieder abmelden.

Kann ich während oder nach der Schwangerschaft an den Präventionskursen teilnehmen?

Zahlreiche Studien belegen, dass Sport in der Schwangerschaft für Mutter und Kind förderlich sind, hierbei kommt es auf die richtige Dosierung des Sportes an. Falls du schwanger bist, empfehle ich dir die Teilnahme an meinen Aquakursen. Voraussetzung dafür ist die Freigabe vom Arzt!

Nach der Schwangerschaft kannst du an allen Präventionskursen teilnehmen. Ich empfehle dir, erst die Rückbildung abzuschließen und dich mit der Hebamme/Arzt zu besprechen und dann starte erstmal langsam mit einem Rücken- oder Aquakurs.

Hierzu ein interessanter Auszug eines Artikels zweier Hebammen der Universität Osnabrück:

„Etwa 70 % aller schwangeren Frauen im dritten Trimenon leiden unterzunehmenden unspezifischen Rückenschmerzen im Lendenwirbel- und Kreuzbeinbereich [1]. Die zusätzliche muskuläre Belastung des Rückens wird durch das zunehmende Gewicht, die Instabilität des Beckens durch Auflockerung von Bändern, Sehnen und Gelenken sowie durch den sich verändernden Körperschwerpunkt begründet. Dies kann zu Verspannungen der Rückenmuskulatur führen [1,2,3]. Sportarten, die in der Schwangerschaft Rückenbeschwerden vorbeugen, sind muskelaufbauende und gelenkschonende, wie Walken, Nordic Walking und Radfahren. Besonders effektiv ist Sport im Wasser, zum Beispiel Schwimmen, Aquafitness, Aquajogging oder Aqua Spinning [1,3,4].

Kihlstrand et al. [4] haben evidenzbasiert nachgewiesen, dass die wöchentliche Teilnahme an Wassergymnastikkursen die Rückenschmerzen von Schwangeren im dritten Trimenon signifikant reduziert, im Vergleich zur Kontrollgruppe der Schwangeren ohne gezielte sportliche Aktivität [5,6, Abb.1]. Für Schwangere ist Wassergymnastik vorteilhaft, da durch den Auftrieb des Wassers 90 % des Körpers getragen werden. Bänder, Sehnen und Gelenke werden nicht belastet und die beanspruchte Muskulatur der Wirbelsäule wird entlastet [7,8]. Die Belastung durch das eigene Körpergewicht ist vermindert, was auch für Menschen mit Übergewicht vorteilhaft ist. Übungen werden gegen den Widerstand des Wassers ausgeführt. Besonders die stabilisierende Rumpfmuskulatur wird dadurch gestärkt. Die Verletzungsgefahr ist reduziert. Ein weiterer Vorteil des Wassers ist der sich verbessernde Blutrückstrom zum Herzen, besonders beim senkrechten Eintauchen des Körpers bis zum Schulterbereich (Immersion) [7,8]. Der Wasserdruck der in der Tiefe, also an den Füßen, am höchsten ist, befördert extravaskuläre Flüssigkeit zurück in das Venensystem. Ödeme nehmen ab und es kommt zu einer verstärkten Diurese [3,7].“

Quelle: (Köhler, Rietschel 2013)

Literatur

[1] Cooper, M.A., Fraser, D.M. (2009): Antenatal exercise. In: Myles Textbook For Midwifes. Churchill Livingstone. Elsevier. pp.215-251

[2] Kleinert, J. (o.J.): Sport und Schwangerschaft. Das Informations- und Serviceportal. In: http://www.sportundschwangerschaft.de (Zugriff 18.12.12)

[3] Korsten-Reck, U., Marquardt, K., Wuster, K.G. (2009): Schwangerschaft und Sport. In: Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin 60 (5). S.117-121 [4] Kihlstrand, M., Stenman, B., Nilsson, S., Axelsson, O. (1999): Watergymnastics reduced the intensity of back/low back pain in pregnant woman. In: Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica. 78 (3). pp.180-185 [5] Pennick, V., Young, G. (2008): Interventions for preventing and treating pelvic and backpain in pregnancy (review). In: The Cochrane Library 2008 (4) [6] Hilde, G., Stuge, B., Vollestád, N. (2003): Physical therapy for pregnancy-related low back and pelvic pain. A systematic review. In: Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica. 82 (11). pp.983-990 [7] Bung, P., Hartmann, S., Huch, A., Huch, R., Kölble, N., Rake, A. (2001): Aqua-Fit in der Schwangerschaft. In: Frauenheilkunde. 61 (12). S.977-982

Kann ich meine Präventionskursbuchung stornieren?

„(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

a) bei Präsenzkursen und Onlinekursen via Liveübertragung:

Nein. Der Präventionskurs wurde gemäß § 312g Widerrufsrecht verbindlich gebucht, das heißt eine Stornierung ist nicht möglich.

Gesetzliche Grundlage:

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

[...]

9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen […] sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,“ §312g BGB

Kulanzregelung:

Falls am Präventionskurs aus privaten Gründen nicht teilgenommen werden kann: 

    1. kann mit Zustimmung vom Veranstalter eine Ersatzperson einspringen.
    2. Insofern Teilnehmer auf der Warteliste stehen, kann der Veranstalter fragen, ob diese den Platz haben möchten oder nicht.

 

b) bei Aufzeichnungskursen per Video:

Nach Vertragsschluss hat der Teilnehmer das gesetzlich gewährte Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies muss in Schriftform per E-Mail an: info@sahra-weber.de erfolgen und folgende Punkte beinhalten:

  • Benutzername
  • Hinterlegte Emailadresse
  • Vollständige Adresse
  • Bezeichnung des gebuchten Kurses

Was ist, wenn ich im laufenden Präventionskurs krank werde oder aus anderen Gründen die geforderte Anwesenheitspflicht der Krankenkasse nicht erfüllen kann?

Präventionskurse erhöhen nachweislich deine Fitness, aber nur wenn du regelmäßig teilnimmst, das belohnen die Krankenkassen mit einem Zuschuss.

Leider darf ich dir keine Bescheinigung ausstellen, wenn du nicht die geforderte Anwesenheit (80% bei Präsenz- & Liveübertragungskursen, 100% bei Videokursen) erfüllt hast. Die Gründe dafür sind irrelevant. Das Risiko liegt bei dir.

Kann ich die Präventionskurse auch durch meinen Arbeitgeber bezuschussen lassen?

Der Arbeitgeber kann bis zu 600€ im Jahr steuerfrei nach § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu Präventionskursen dazugeben. Hier lohnt es sich beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er diese Gesundheitsmaßnahme unterstützt oder nicht.

Unterstützt dein Arbeitgeber Präventionskurse, dann findest du hier Informationen wie das Ganze funktioniert: Betriebliches Gesundheitsmanagement

Eine Doppelförderung desselben Präventionskurses (z.B. ein Onlinekurs vom 12.1.22 – 2.3.22) durch den Arbeitgeber und die Krankenkasse ist nicht möglich. Allerdings kannst du dir den ersten Kurs durch den Arbeitgeber bezuschussen lassen und den Folgekurs ab dem 9.3.22 durch die Krankenkasse oder andersherum.